Die psychotherapeutische Ausbildung in Österreich gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil umfasst das sogenannte Psychotherapeutische Propädeutikum und der zweite das so genannte Psychotherapeutische Fachspezifikum.
Das Psychotherapie-Gesetz (kurz: PthG9 regelt seit 1991 die psychotherapeutische Ausbildung in Österreich in rechtlicher Hinsicht.
Das Propädeutikum legt den Grundstein der psychotherapeutischen Ausbildung und ist die Basis für das darauffolgende Fachspezifikum.
Wichtig zu beachten ist, dass das Propädeutikum keine Berufsausbildung im eigentlichen Sinne darstellt und man nach Abschluss von ebendiesem noch nicht als Psychotherapeut/Psychotherapeutin arbeiten darf. Das Propädeutikum kann bei verschiedenen Ausbildungsvereinen absolviert werden.
Das Fachspezifikum bereitet intensiv auf die Tätigkeit als Psychotherapeut/in vor. Hier nimmt vor allem der praktische Teil die meiste Zeit in Anspruch. Je nach dem, welche Fachrichtung man beim psychotherapeutischen Fachspezifikum einschlägt unterscheiden sich Ausbildungsdauert und Kosten.
In Österreich sind derzeit 23 verschiedene Psychotherapiemethoden anerkannt.
Voraussetzungen für das Propädeutikum
- Das 18te Lebensjahr muss vollendet sein.
- Es besteht Eigenberechtigung.
Eine der folgenden drei Optionen muss gegeben sein:
- 1. Matura, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung
- 2. eine Ausbildung im Krankenpflegebereich oder im medizinisch-technischen Dienst muss absolviert sein
- 3. Ein Gutachten durch den Psychotherapiebeirat, der die besondere Eignung des Kandidaten bestätigt muss eingeholt werden.
Voraussetzungen für das Fachspezifikum
- Das 24te Lebensjahr muss vollendet sein.
- Es besteht Eigenberechtigung.
- Das Propädeutikum muss erfolgreich abgeschlossen sein.
- Es muss ein schriftlicher Beweis einer psychotherapeutischen Einrichtung vorgelegt werden, der belegt, dass eine Ausbildungsstelle einschließlich eines Praktikums vorhanden ist.
Eine der folgenden vier Optionen muss gegeben sein:
- 1. Absolvierung einer Ausbildung im Krankenpflegebereich oder im medizinisch-technischen Dienst
- 2. Einholung eines Gutachtens vom Psychotherapiebeirat des Bundeskanzlers mit dem Bescheid, dass man zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen ist
- 3. Absolvierung einer Ausbildung in sozialer Arbeit, Pädagogik, Musiktherapie oder zum/zur Ehe- und Familienberater(in)
- 4. Absolvierung eines Studiums der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Theologie, Lehramt an höheren Schulen oder Publizistik- und Kommunikationswissenschaften
- 5. ein in Österreich anerkannter Abschluss eines der Studien von Punkt 4 an einer ausländischen Universität
Inhalte des psychotherapeutischen Propädeutikums
Das Propädeutikum umfasst theoretische und praktische Inhalte, weiter Supervision und Selbsterfahrung. Je nach dem wo die Ausbildung absolviert wird und welche Anrechnungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, dauert das Propädeutikum zwei bis drei Jahre.
Inhalte des psychotherapeutischen Fachspezifikums
Im psychotherapeutischen Fachspezifikum wird ein kurzer theoretischer und sehr langer praktischer Teil absolviert. Es soll auf eine selbständige Arbeit im Bereich der Psychotherapie hinführen. Ist der Hauptanteil an theoretischer und praktischer Ausbildung im Fachspezifikum absolviert, darf sich die auszubildende Person „Psychotherapeut/in in Ausbildung“ nennen.
Nun darf der/die Auszubildende/r selbständig arbeiten. Die Therapiestunden müssen protokolliert und anschließend von Therapeut/innen, mit langjähriger Erfahrung, supervidiert werden.
Kosten – Psychotherapeutisches Propädeutikum
Die Kosten des psychotherapeutischen Propädeutikums betragen je nach Ausbildungsverein und anrechenbarer Vorerfahrung zwischen 4.000 bis 8.000 Euro. Hinzugerechnet werden müssen die Kosten für 20 Stunden Supervision und 50 Stunden Selbsterfahrung.
Psychotherapeutisches Fachspezifikum
Die Kosten des psychotherapeutischen Fachspezifikums betragen je nach Ausbildungsverein, Art, Umfang, Dauer und anrechenbarer Vorerfahrung zwischen 25.000 bis 50.000 Euro.
mögliche Berufe
Psychotherapeut/innen können in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen, selbständig oder freiberuflich arbeiten. Weiter als Mediator/innen oder Supervisor/innen bei Beratungsinstituten, in Unternehmen oder im Sozialbereich.